1292. April 24, Breslau. Das Domkapitel überträgt, um das Aergerniss einer zwiespältigen Wahl zu vermeiden, die Ernennung eines Nachfolgers für Thomas II. Dreien seiner Prälaten, dem Dechanten, Cantor und Custos, welche dann den bisherigen Canonicus Joh. Romka (regiert bis 1301), einen Polen von Geburt, zum Bischof erwählen. Nicht ohne Schwierigkeiten gelingt es Diesem die Anerkennung seitens der schles. Fürsten zu erlangen, da als Gegenkandidat (nämlich der deutschen Partei) einer aus der Zahl der schlesischen Fürsten, der Dompropst Herzog Konrad v. Sagan, aufgestellt war. Dies berichtet Dlugosz in seinen vitae ep. Vrat. p. 20, und es ist nicht wahrscheinlich, dass er sich diese Nachricht vollständig erfunden hat, wenngleich seine Darstellungen der Hergänge bei den verschiedenen Bischofswahlen in vielen Fällen durchaus unglaubwürdig sind und auch hier das Datum kaum als verbürgt angesehn werden kann. Hält man wenigstens die Nachricht von der Candidatur Konrads von Sagan aufrecht, so liegt es dann nahe, die Unbilden, welche Heinrich von Glogau, der Bruder Konrads, der Breslauer Domkirche zugefügt zu haben in einer leider undatirten Urk. eingesteht (Minsberg, Gesch. v. Glogau I. 148), mit dieser Angelegenheit in Verbindung zu bringen. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |